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Ergänzende Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme (Affiliate Marketing) von SCANADO
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher des Affiliate-Netzwerkes gelten die im Folgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme von SCANADO (AGB Affiliate).
Mit seiner Teilnahme an dem Partnerprogramm von SCANADO akzeptiert der Publisher diese AGB Affiliate.
Zulassungsbeschränkungen
Zugelassen zum Partnerprogramm von SCANADO sind nur Partner-Webseiten, die keine der folgenden Ausschlussgründe aufweisen:
Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
Website mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen.
Websites, die "under construction" oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen.
Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit die Websites von SCANADO besteht (Einbindung über Inlineframes).
Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Webseite von SCANADO sind nicht erlaubt.
Websites, die auf Ihrer Seite Onlinelotterien mit und ohne Geldeinsatz betreiben (z.B. Casinos, Online-Spiele, etc.).
Der Einsatz des Postview Trackings bzw. das Buchen von Postview-Kampagnen auf anderen Seiten ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Erlaubnis durch SCANADO gestattet.
Websites, die nicht über ein vollständiges Impressum verfügen, deren Inhalte nicht in deutscher Sprache abgefasst sind oder nicht über eine ansprechende Webseitengestaltung verfügen.
SCANADO behält sich vor, die Seiten vor Vertragsschluss mit dem Publisher, aber auch jederzeit während der Vertragsbeziehung die o.g. Kriterien zu überprüfen und den Vertragsschluss abzulehnen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Website des Publishers nicht den o.g. Kriterien entspricht.
SEA (Suchmaschinen-Advertising)
In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z. B. Google, Yahoo) ist die Buchung von Anzeigen mit Keywords, die auf der Marke SCANADO beruhen untersagt. Es dürfen weder die Marke SCANADO noch verwandte oder fehlerhafte Schreibweisen oder Begriffe, die auf die Marke SCANADO zurückzuführen sind, als Keyword verwendet werden. Des Weiteren ist eine direkte Verlinkung auf die Websites von SCANADO nicht gestattet.
E-Mail-Marketing
Sofern der Publisher E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei SCANADO. Bei dem Versand von Newslettern und/oder E-Mail Werbung ist zudem die ausdrückliche Zustimmung von SCANADO einzuholen.
Folgende Voraussetzungen müssen vor dem Versand von Newslettern gegeben sein:
Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten (Spam-Mails) ist untersagt.
Vor dem Versenden von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger durch ein Double-Opt-In-Verfahren einzuholen und auf Anforderung von SCANADO schriftlich nachzuweisen.
Das Versenden von E-Mails mit Werbung für das Partnerprogramm von SCANADO ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 Abs. 1–3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z. B. Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az. I ZR81/01) gestattet.
Werbemittel und Verlinkung
Nur von SCANADO, für das Partnerprogramm freigegebene Gutscheincodes, dürfen vom Publisher benutzt werden.
Es erfolgt keine Vergütung, wenn diese über abgelaufene Gutschein-Aktionen generiert wurde.
Vergütung von Leads (Unverbindliche Anfragen)
Der Publisher erhält eine Provison je generiertem, validen Lead (unverbindliche Anfrage).
Ein valider Lead muss eine gültige Anschrift und mindestens eine funktionierende Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail) enthalten.
Der Publisher bekommt pro Kunde maximal 1 Lead innerhalb von 7 Tagen vergütet.
Beendigung der Partnerschaft
Die Kooperation im Rahmen des Partnerprogramms von SCANADO kann jederzeit von beiden Seiten durch Stornierung der Partnerschaft im Netzwerk ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Partnerprogrammbetreiber wird den Partner eine Woche vor der Änderung der Teilnahmebedingungen darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von einer Woche nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Bei Verstößen von zugelassenen Publishern gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt der Provisionsanspruch auf bereits vermittelte Bestellungen. Zudem behalten wir uns den sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm von SCANADO und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch SCANADO.
v20230904